Autoversicherung Vergleich – Kostenlos vergleichen und sparen!
Die Autoversicherung im Vergleich: Wer als Autofahrer am Straßenverkehr teilnimmt, ist immer auch dem Risiko ausgesetzt, durch andere Verkehrsteilnehmer geschädigt zu werden oder sogar selber andere zu schädigen. Um solche Schäden und ihre Regulierung nicht zur Belastung oder gar existentiellen Bedrohung für den Geschädigten oder auch den Verursacher werden zu lassen, treten Versicherungen im Schadensfall in die Pflicht. Gesetzlich vorgeschrieben und reglementiert geschieht dies durch die Haftpflichtversicherung. Wer sich über die Absicherung des Fremdschadens hinaus schützen möchte, wählt zusätzlich aus dem umfangreichen Angebot an Kasko-Versicherungen.
Versicherungsgesellschaften und deren einzelne Tarife unterscheiden sich oftmals deutlich im Leistungsumfang, in den Tarifbedingungen und nicht zuletzt im Preis. Deshalb lohnt sich vor dem Abschluss eines Neuvertrages immer ein Autoversicherung Vergleich mit allen Tarifmodellen im Überblick.
Inhaltsverzeichnis
Autoversicherungsvergleich 2017
Was eine Autoversicherung im Schadensfall leisten muss, hängt primär davon ab, um welche Art von Versicherung es sich handelt. Man unterscheidet hier zum einen die vom Gesetzgeber als Pflichtversicherung vorgeschriebene Haftpflichtversicherung sowie die optionalen Kasko-Versicherungen.
Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung tritt für vom Versicherungsnehmer verursachte Schäden an Eigentum oder Gesundheit Dritter ein. Nach Klärung der Schuldfrage erfolgt die Leistung an die Geschädigten. Die Kosten für eine Haftpflichtversicherung orientieren sich an der Art des zu versichernden Fahrzeuges (Typklasse) und der schadensfreien Fahrpraxis des Versicherten (Schadenfreiheitsklasse). In einigen Punkten unterscheidet sich auch bei Haftpflichtversicherungen der Leistungsumfang.
Deckungssumme
Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene, vom Versicherer mindestens zu gewährleistende Deckungssumme, das heißt, der Betrag, bis zu dessen Höhe Schäden reguliert werden müssen, liegt bei:
- 7,5 Mio. Euro für Personenschäden
- 1,12 Mio. für Sachschäden
- 50.000 Euro für Vermögensschäden
Viele Haftpflichtversicherungen bieten inzwischen standardmäßig eine höhere Deckungssumme von 50 Mio. oder sogar 100 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Andere Unternehmen bieten eine Erhöhung der Deckungssumme gegen einen Aufschlag auf den Versicherungsbeitrag.
Grobe Fahrlässigkeit
Laut § 81, Absatz 2, VVG (Versicherungsvertragsgesetz) kann eine Haftpflichtversicherung die Leistung kürzen, wenn sie dem Versicherten grobe Fahrlässigkeit bei der Verursachung eines Schadens nachweist. Grobe Fahrlässigkeit ist zum Beispiel dann gegeben, wenn:
- einem Unfall das fahrlässige Überfahren einer roten Ampel vorausgeht
- der Verursacher unter Alkohol- oder Betäubungsmitteleinfluss stand
- ein gestohlenes Auto nicht korrekt verschlossen war
Einige Versicherungsgesellschaften bieten in ihren Verträgen heute den ausdrücklichen Verzicht auf diese Möglichkeit. Das heißt, selbst wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt, haftet die Autoversicherung in vollem Umfang, ohne Kürzungen.
Zusätzliche Leistungen
Eine Autoversicherung zeichnet sich oft nicht nur dadurch aus, ob und in welchem Umfang sie für einen Schaden haften, sondern auch dadurch, wie sie im konkreten Schadensfall agieren. Viele Gesellschaften bieten hier inzwischen umfangreichen Service, bis hin zur kompletten Schadensabwicklung und Unterstützung bei strittiger Rechtslage (so weit sich diese auf den versicherten Schaden bezieht). Nicht zuletzt die unkomplizierte Erreichbarkeit einer Autoversicherung und einfache Kommunikationswege sind Argumente für die Wahl eines Unternehmens. In unserem Autoversicherung Vergleich erfahren Sie mehr zu den jeweiligen Tarifen.
Schutzbrief
Zusätzlich zur reinen Kfz-Haftpflicht bieten die meisten Autoversicherungen gegen meist geringen Aufpreis Kfz-Schutzbriefe an. Diese Zusatzversicherungen beinhalten verschiedene Leistungen im Rahmen eines Unfalls, unabhängig der Schuldfrage. Hierzu zählen unter anderem:
- Pannenhilfe
- Abschleppen
- Bergen
- Organisation und Kosten der Weiterfahrt der Insassen
- Fahrzeugrücktransport
- Ersatzteilversand
- Organisation und Kosten eines Ersatzfahrers
- Unterstellung eines Fahrzeuges
- Übernahme von Übernachtungskosten
- Kosten für einen Mietwagen
Teilkaskoversicherung
Als freiwillige Zusatzversicherung kommt die Teilkaskoversicherung im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht auch für Schäden am Fahrzeug des Versicherten auf. Der Umfang der Haftung ist jedoch auf bestimmte Schadensursachen beschränkt.
Eine Teilkaskoversicherung umfasst die Regulierung von Schäden durch:
- Diebstahl
- Glasbruch
- Wildschaden
- Marderschaden
- Elementarschäden
- Feuerschäden
Hierbei unterscheiden sich einzelne Gesellschaften durch Details in den Bedingungen und dem Haftungsumfang. Weiteres finden Sie im Autoversicherungsvergleich 2015.
Neuwertentschädigung
Die klassische Teilkaskoversicherung ersetzt im Falle einer Zerstörung, eines Totalschadens oder eines Diebstahls den sogenannten Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeuges. Es wird die Summe ausgezahlt, für die ein nach Alter, Ausstattung, Laufleistung und Zustand vergleichbares Fahrzeug am Markt erhältlich wäre. Tarife welche die Neuwertentschädigung gewährleisten, zahlen hingegen den Preis, den man für die Anschaffung eines Neuwagens des gleichen oder eines vergleichbaren Nachfolgemodells bezahlen müsste.
Eine Neuwertentschädigung ist jedoch an Auflagen gebunden:
- Das Fahrzeug darf ein vereinbartes Alter nicht überschritten haben
- Der Versicherte muss der erste Besitzer des Fahrzeugs sein
- Die Kosten einer Reparatur müssen bei mindestens 80% des Neupreises liegen
- Die Versicherungsdauer ist in der Regel auf 12 bis 18 Monate begrenzt
GAP-Deckung
Die GAP-Deckung (von englisch „Lücke“) ist eine Variante, die bei Leasingfahrzeugen zu finden ist. Auch hier garantiert die Autoversicherung bei Totalschaden oder Diebstahl Leistungen, die über den Wiederbeschaffungswert hinausgehen. Da die Summe der bis zum Ablauf der vereinbarten Leasingdauer fälligen Raten diesen in der Regel überschreiten, tritt die Kfz Versicherung in Gesamthöhe ein. Die meisten Leasinggesellschaften bestehen, bei der Autoversicherung eines ihrer Fahrzeuge, auf eine solche zusätzliche Deckung.
Fahrzeugteile vs. Fahrzeugzubehör
Grundsätzlich wird bei Kaskoversicherungen zwischen Fahrzeugteilen und Zubehör unterschieden. Als Teile gelten solche Bestandteile, die für das Führen des Fahrzeuges unerlässlich sind. Schäden oder Verlust werden hier unabhängig vom Wert erstattet. Fahrzeugzubehör, wie zum Beispiel Autoradios, Navigationssysteme oder auch Tuningteile werden von den meisten Versicherungen nur bis zu einem Neuwert von 5000 Euro erstattet. Abweichende Regelungen, die hier eine höhere Deckung garantieren, können als zusätzliches Auswahlkriterium dienen. Unser Tipp: Autoversicherungen vergleichen!
Tierschadenschutz
Die Teilkaskoversicherung haftet für Schäden im Zusammenhang mit Wildunfällen. Hierbei sind in der Regel solche Schäden versichert, die durch Haarwild also:
- Schwarz- und Rotwild
- Hasen und Murmeltiere
- Wisente und Elche
- Luchse und Füchse
- Wildschweine
- Fischotter und Seehunde
verursacht werden. Der von einigen Gesellschaften angebotene Tierschadenschutz erweitert diese Liste um:
- Pferde
- Rinder
- Schafe
Vollkaskoversicherung
Die Vollkaskoversicherung beinhaltet alle Leistungen der Teilkaskoversicherung und ergänzt diese um die Haftung für Schäden durch:
- Vandalismus
- Eigenverschulden
- Ausfall einer gegnerischen Versicherung (zum Beispiel bei Fahrerflucht)
Auch hier gelten die genannten möglichen Zusatzvereinbarungen, die über eine Grundsicherung hinaus gehen können. In unserem Kfz Versicherung Vergleich finden Sie weitere Informationen zu den jeweiligen Vereinbarungen. Wer eine Autoversicherung wechseln möchte, sollte sich vorab also gründlich erkundigen.
Tarifmerkmale für Kfz Versicherungen
Neben dem Versicherungsumfang zeichnen sich Versicherungsverträge durch zahlreiche Tarifbedingungen aus, die in Gesamtbetrachtung eine Wahl beeinflussen sollten.
Rabatte
Die meisten Versicherer bieten Rabatte auf den Versicherungsbeitrag, die sich an den individuellen Voraussetzungen des Versicherten orientieren und das Haftungsrisiko darstellen. Hierzu zählen:
- Alter des Versicherten
- Beruf
- Familienstand
- jährliche Fahrleistung
- Alter des Fahrzeuges
- Abstellort des Fahrzeuges (z. B. Garage)
- Beschränkung der potentiellen Fahrzeugführer
Rabattretter
Sowohl bei Haftpflicht- als auch bei den Kasko-Versicherungen wird die Höhe des Beitrages maßgeblich von der Schadenfreiheitsklasse bestimmt. Diese steigt mit jedem unfallfreien Versicherungsjahr, wodurch der Beitrag sinkt. In Folge eines Schadensfalles kann eine Autoversicherung einen Versicherungsnehmer um eine oder sogar mehrere Schadensfreiheitsklassen herunterstufen, wodurch auch langfristig die Kosten der Autoversicherung steigen.
Einige Gesellschaften bieten Tarife mit sogenanntem Rabattretter. Hierbei wird einmalig auf die Erhöhung des Versicherungsbeitrages, trotz erfolgter Herabstufung verzichtet. Somit entstehen durch einen Unfall keine zusätzlichen Kosten durch höhere Versicherungsbeiträge.
Werkstattbindung
Bis zu 20% Rabatt auf den Versicherungsbeitrag kann sich sichern, wer auf die freie Werkstattwahl verzichtet. Im Schadensfall nennt die Autoversicherung eine Anzahl kooperierender Werkstätten, bei denen man einen Schaden regulieren lassen kann.
Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung oder auch der Selbstbehalt ist die bekannteste und verbreitetste Möglichkeit zur Senkung des Versicherungsbeitrages. Die vereinbarte Beteiligung des Versicherten an den Kosten eines Schadensfalles liegt für gewöhnlich bei:
- 150 Euro bei der Teilkaskoversicherung
- 300 Euro bei der Vollkaskoversicherung
Aber auch höhere Beträge von 500 Euro, 1000 Euro und darüber sind bei den meisten Gesellschaften möglich. Auch die Festschreibung einer prozentualen Beteiligung ist möglich. In jedem Fall lohnt sich ein Autoversicherungsvergleich.
Teilkasko vs. Vollkasko
Welches die richtige Versicherungsvariante ist, hängt von individuellen Voraussetzungen ab und muss im Einzelfall erwogen werden. Generell empfiehlt sich gerade eine Vollkaskoversicherung immer dann, wenn ein Fahrzeug noch nicht sehr alt und/oder der Wert entsprechend hoch ist und zusätzliche Kosten rechtfertigt. Zudem sind die Kosten einer Kasko-Versicherung immer auch abhängig von Typ- und Regionalklassen, die unter anderem ein statistisches Diebstahl- und damit Haftungsrisiko widerspiegeln. Die genauen Tarifmodelle der jeweiligen Gesellschaften finden Sie in unserem online Autoversicherung Vergleich.
Autoversicherungen vergleichen lohnt sich!
Auch wenn gerade bei der Haftpflicht der Versicherungsumfang gesetzlich geregelt ist und sich im Laufe der Zeit auch bei Kasko-Versicherungen gewisse Standards etabliert haben, unterscheiden sich sowohl Gesellschaften als auch Tarife oft maßgeblich. Dabei gilt es nicht ausschließlich auf den konkreten Versicherungsbeitrag zu achten, sondern auch bei ähnlich hohen Beiträgen die Tarifbedingungen und Leistungsmerkmale zu vergleichen. So gelingt es, das Maximum an Leistung für ein Minimum an Beitrag zu ermitteln. Wir empfehlen hierzu unseren aktuellen kostenlosen Autoversicherung Vergleich!