Autoversicherung steuerlich absetzen – Möglichkeiten & Nutzen

Wer in welchem Umfang die Autoversicherung steuerlich absetzen kann, das hängt von der Nutzung des Fahrzeugs ab. Selbstständige haben hier höhere Absetzmöglichkeiten als Privatpersonen. Aber auch diese haben gute Aussichten darauf, wenigstens einen Teil der Beiträge bei der Steuerberechnung anerkannt zu bekommen.

Anteilig oder vollständig?

Beim Ausfüllen der jährlichen Steuererklärung zählt jede Möglichkeit, Ausgaben abzusetzen, bei der Berechnung möglicher Rückerstattungen. Zu diesen absetzbaren Ausgaben zählt auch ein Kfz, jedoch in unterschiedlicher Weise. Vollständig absetzbar sind die Versicherungsbeiträge für ein rein beruflich genutztes Dienstfahrzeug oder das Geschäftsfahrzeug von Selbstständigen. Absetzbar sind hierbei:

  • Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Beiträge zur Teil- oder Vollkaskoversicherung

Schwieriger wird es nachzuweisen, wenn ein privates Fahrzeug ausschließlich für Fahrtwege zur und von der Arbeitsstelle genutzt wird. Ein Fahrtenbuch ist ein anerkannter Nachweis dafür, wird jedoch vom Finanzamt nur bedingt anerkannt. Sind erkennbar auch Privatkilometer, zum Beispiel für Einkaufsfahrten, zustande gekommen, ist die volle Absetzung der Versicherungsbeiträge beim Privatfahrzeug nicht mehr möglich.

Steuerliche Absetzungsmöglichkeiten über andere Aufwendungen

Die Beiträge für:

  • eine Kfz-Haftpflichtversicherung
  • eine Insassenunfallversicherung und
  • einen Reiseunfallschutz

eines Privatfahrzeuges dienen steuerlich der Abdeckung persönlicher Lebensrisiken. Solche können in der Rubrik „Sonstige Vorsorgeaufwendungen“ geltend gemacht werden. Beiträge zu einer Teil- oder Vollkaskoversicherung zählen im privaten Kontext nicht zu diesen Risiken. Es handelt sich hierbei um eine reine Sachversicherung, die steuerlich unter der genannten Rubrik nicht anerkannt wird.

Sonderausgaben oder Anlage N als Möglichkeit

Sonderausgaben fallen für Kranken- und Pflegeversicherung sowie sonstige Sachversicherungen an. Akzeptiert wird vom Finanzamt bei Angestellten ein Höchstbetrag von 1.900 Euro, bei Privatversicherten ein Limit von 2.800 Euro. In vielen Fällen füllen bereits die Krankenversicherungs-Beiträge dieses Limit auf, so dass die Kaskoversicherung nicht mehr berücksichtigt wird.

Wer sein Fahrzeug sowohl privat als auch beruflich nutzt, darf die Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung als Werbungskosten geltend machen. Hierzu ist die Anlage N vorgesehen. Um hier eine Berücksichtigung zu erlangen, ist ein Fahrtenbuch als Nachweis notwendig. Aus diesem erschließt sich dem Finanzamt der exakte Anteil beruflicher Fahrten. Dieser wird erstattet, der private Anteil nicht.

Bessere Chancen auf eine Anerkennung der absetzbaren Beiträge

„Keine Buchung ohne Beleg“ – dieser buchhalterische Grundsatz gilt auch für den Nachweis von Ausgaben seitens des Steuerzahlers. Deshalb muss neben einem Fahrtenbuch auch ein Beleg der Kfz-Versicherung eingereicht werden. Anerkannt wird eine Kopie der jährlichen Beitragsaufstellung nach Kostenposten und Versicherungsart, ausgestellt von der jeweiligen Versicherung.

Wichtig: Eingetragen werden dürfen nur die tatsächlich bezahlten Beiträge, also Beiträge einschließlich gewährter Vergünstigungen und Rabatte. Ein zu hoch genannter Eintrag führt fast immer zur Aberkennung der Absetzfähigkeit.

Fazit

Um die Autoversicherung steuerlich abzusetzen, ist es sinnvoll, als Privatperson oder Selbstständiger ein Fahrtenbuch zu führen und die tatsächlich bezahlten Beiträge in der Steuererklärung einzutragen. Wer die Autoversicherung nur anteilig absetzen kann, hat über ein Fahrtenbuch und einen mitgeschickten Beleg die Möglichkeit, einen höheren Anteil anerkannt zu bekommen. Anteilig können die Beiträge je nach individuellen Voraussetzungen als Werbekosten oder Sonderausgaben geltend gemacht werden.