Autoversicherung kündigen und mit neuen Tarifen Geld sparen

Für das Kündigen der Autoversicherung gibt es viele Gründe, die meist beim Versicherungsnehmer liegen. Neben dem normalen Kündigungsrecht am Ende eines Versicherungsjahres ist auch eine Vertragsbeendigung per Sonderkündigungsrecht möglich. Um die Autoversicherung wirksam zu beenden, müssen Versicherungsnehmer Fristen und Formvorschriften einhalten.

Autoversicherung kündigen – mögliche Gründe für einen Wechsel

Die bestehende Versicherung bei einem Anbieter mag auf den ersten Blick ausreichend und günstig erscheinen. Aber es ist möglich, dass im Laufe der Versicherungsjahre Veränderungen eingetreten sind, entweder in den Versicherungsbedingungen oder in der Person des Versicherungsnehmers. Spätestens jetzt ist es Zeit, Autoversicherungen zu vergleichen und im Bedarfsfall einen Wechsel zu vollziehen. Zu den wichtigen Gründen für eine Kündigung zählen:

  • eine veraltete und nun nicht mehr ausreichende Deckungssumme
  • ein veralteter und nicht mehr marktüblicher Tarif
  • ein veränderter Leistungsbedarf des Versicherungsnehmers

Auch dann, wenn die Versicherungsgesellschaft starke Beitragserhöhungen ankündigt, die ihre Gründe nicht in der Person des Versicherungsnehmers haben, ist es Zeit für einen Wechsel.

Nicht voreilig handeln!

Der Versicherungsmarkt hat sich in den letzten Jahren drastisch zugunsten der Kfz-Versicherungsnehmer verändert. Die Versprechen besserer Beiträge wetteifern mit den Versprechen umfangreicherer Leistungspakete. Wer allerdings zu einem anderen Versicherungsanbieter wechseln möchte, darf nicht voreilig handeln. Denn so kulant die Gesellschaften inzwischen bei Schadensregulierungen sind, so streng sind sie teilweise auch bei der Überprüfung neuer Anträge. Deshalb ist dies die richtige Reihenfolge beim Wechsel:

  1. Versicherungsantrag ausfüllen
  2. Bestätigung abwarten
  3. bestehende Versicherung kündigen

Hinsichtlich der Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Ablehnung unwahrscheinlich. Allerdings kann der neue Versicherer die beantragte Kaskoversicherung ablehnen. Wer seine Autoversicherung kündigt, bevor die neue Bestätigung eingegangen ist, riskiert eine Lücke im Versicherungsschutz zwischen der alten und neuen Laufzeit.

Formale Vorschriften für die Kündigung

Grundsätzlich müssen Kündigungen dem Anbieter schriftlich zugehen. Diese Schriftform ist am besten als Brief eingehalten, der mit Einschreiben und Rückschein auf dem Postweg zugestellt wird. Ersatzweise gilt auch ein Fax als schriftliche Kündigung, es sei denn, dies ist im bestehenden Vertrag ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Faxzugang gilt der Sendebeleg als Eingangsbestätigung. Wichtig für die Vollständigkeit der Kündigung sind diese Daten des Versicherungsnehmers:

  • Anschrift des Versicherungsnehmers
  • Name des Versicherungsnehmers
  • Anschrift der Versicherungsgesellschaft
  • Name des Ansprechpartners
  • Nummer des Versicherungsvertrags
  • Fahrzeug-Kennzeichen, -typ und –marke
  • Bei Sonderkündigung: Grund der Kündigung
  • Datum der Kündigung
  • Unterschrift des Versicherungsnehmers

Wer die Versicherung wechseln möchte, muss seine KFZ-Versicherung selbst kündigen. Der neue Anbieter übernimmt nur die vorläufige Deckung bis zum Beginn der Vertragslaufzeit, nicht die Kündigung beim vorigen Anbieter.

Die Autoversicherung aus besonderen Gründen kündigen

Rechtzeitig vor Ablauf eines Versicherungsjahres ist eine fristgerechte Kündigung möglich. Dazwischen können aber Gründe auftreten, die einen vorzeitigen Wechsel nötig machen.

1. Wechsel des versicherten Fahrzeugs

Der Versicherungsschutz gilt stets für ein ganz konkretes Fahrzeug. Für ein anderes Fahrzeug muss also sofort bei Wechsel eine neue Versicherung abgeschlossen werden. Das Sonderkündigungsrecht beendet den bestehenden Vertrag mit dem Fahrzeugwechsel.

2. Erhöhung der Beiträge

Wird der Beitrag erhöht, weil der Versicherungsnehmer zu einem Wohnort in einer anderen Regionalklasse umzieht, eine höhere Fahrleistung in Kilometern pro Jahr hat, neue Fahrer zum Fahrerkreis hinzukommen oder eine Schadensregulierung erfolgte, dann besteht KEIN Sonderkündigungsrecht. Auch eine gesetzliche Verteuerung aufgrund höherer Besteuerung durch den Gesetzgeber berechtigt NICHT zu einer Sonderkündigung.

Wird der Beitrag dagegen erhöht, weil sich die Regionalklasse oder die Fahrzeugtypklasse von Seiten der Versicherung verändern, dann berechtigt dies den Versicherungsnehmer zur Sonderkündigung.

3. Verkauf, Stilllegung oder Abmeldung eines Fahrzeugs

Beim Verkauf eines Fahrzeugs geht die bestehende Versicherung mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Fahrzeugeigentümer über, bis dieser diese ummeldet. Der neue Versicherungsnehmer hat gegenüber dem bestehenden Versicherungsanbieter ein Sonderkündigungsrecht. Der Verkäufer sollte das Fahrzeug direkt vor dem Verkauf oder mit dem Zeitpunkt des Verkaufs abmelden. Ebenso sollte er seinen Anbieter sofort über den Verkauf informieren, um Nachteile für sich selbst aus der Vertragsfortführung zu vermeiden.

Bei der Stilllegung eines Fahrzeugs erlischt der bestehende Vertrag sofort. Es sind keine weiteren Schritte durch den Versicherungsnehmer nötig, da die Versicherung von der Zulassungsstelle über die Stilllegung informiert wird. Ein abgemeldetes Fahrzeug ist während der Abmeldezeit über eine Ruheversicherung geschützt. Jedoch besteht während dieser Zeit kein Sonderkündigungsrecht durch den Versicherungsnehmer.

4. Schadensregulierung

Nach einem regulierten Fahrzeugschaden dürfen sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherer das Sonderkündigungsrecht ausüben.

Fazit

Um die KFZ-Versicherung rechtzeitig und wirksam zu kündigen, gelten Fristen und Formvorschriften. Unter verschiedenen Umständen dürfen Verträge auch während des laufenden Versicherungsjahrs per Sonderkündigungsrecht gekündigt werden.