Einstufung der Autoversicherung nach Schadensfreiheitsklassen

Für die Beitragsermittlung zählt die Autoversicherung Einstufung nach Schadensfreiheitsklasse. Je höher diese ist, umso günstiger werden die Beiträge. Die Einordnung wird auch von einer neuen Versicherungsgesellschaft bei einem Wechsel übernommen. Allerdings unterscheiden sich die Beiträge pro Schadensfreiheitsklasse zwischen Anbietern um 5 bis 7 %.

Einstufung nach Fahrerfahrung

Unfallfreie Jahre führen bei der Schadensfreiheitsklasse zu deutlichen Beitragsverbesserungen. Bis zum 35. Jahr ab Bestehen des Führerscheins sind möglich. Während ein Fahranfänger in SF 0 mindestens 86 % bei der Haftpflicht und bis zu 120 % bei der Vollkasko zahlt, sind ab dem 35., unfallfreien Jahr als Fahrzeughalter nur noch 20 bis 25 % in beiden Versicherungsbereichen fällig. Wer sein Fahrzeug längerfristig bei ein und derselben Versicherung schützt, wird jährlich entsprechend des Versicherungsverlaufs neu eingestuft.

Im Schadensfall kann eine Rückstufung in die nächstschlechtere SF-Klasse erfolgen, wird jedoch nicht in jedem Fall praktiziert. Stattdessen verbleiben Versicherungsnehmer häufig ein weiteres Versicherungsjahr in der gerade gültigen Schadensfreiheitsklasse.

Schadensfreiheitsklasse für einen Zweitwagen

Wer einen Zweitwagen versichern möchte, muss einige Dinge beachten, um in der Schadensfreiheitsklasse günstig eingestuft zu werden. Grundsätzlich gilt für einen Zweitwagen SF 0, also die Beitragsregelung wie für Fahranfänger. Einige Versicherer bieten eine Partnerregelung mit SF ½ an. Doch ein Blick in das Kleingedruckte zeigt oft, dass zugunsten einer solchen, dauerhaften Vergünstigung andere Sparmöglichkeiten entfallen, zum Beispiel für Garagenabstellung oder wenige Fahrkilometer.

Wo der Zweitwagen versichert werden soll, dort verlangt der Versicherer auch den Vertragsabschluss für den Erstwagen. Das kann jedoch bei dieser Autoversicherung Einstufung je nach Beitragsgestaltung einzelner Gesellschaften im Laufe mehrerer Versicherungsjahre richtig teuer werden.

Kriterien für eine günstige Autoversicherung Einstufung

1. Welche Einstufung gilt für das Erstfahrzeug?

Die erworbenen Rabattprozente wirken sich auch günstig auf die Zweitwagen-Versicherung aus.

2. Wie umfangreich ist der Fahrerkreis?

Je weniger Fahrer, möglichst der jüngste über 23 bzw. 25, umso besser wird beim Zweitwagen eingestuft.

3. Sind Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer identisch?

Auch dies bedeutet eine Besserstufung.

4. Wo ist der Erstwagen versichert?

Am günstigsten für die Zweitwagen-Versicherung ist stets der gleiche Anbieter. Häufig ist dies sogar verpflichtend für die Vertragsannahme und eine günstige Einstufung.

Fazit

Die Autoversicherung Einstufung erfolgt nach Schadensfreiheitsklassen. Je mehr unfallfreie Jahre ein Versicherungsnehmer nachweisen kann, umso weniger Beiträge zahlt er zur Haftpflicht und Vollkasko. Anbietertreue, geringe Fahrleistung und kleiner Fahrerkreis sind bei der Versicherung eines Zweitwagens einige Faktoren, die sich vorteilhaft auf die Beitragsgestaltung auswirken.