Autoversicherung im Ausland zum Schutz vor teuren Urlaubsüberraschungen
Eine Reihe möglicher Unfallschäden im Ausland sind über die meisten bestehenden Versicherungsverträge für das deutsche Inland mit abgedeckt. Um jedoch nicht auf Kosten sitzenzubleiben und sein Recht als Unfallopfer durchzusetzen, lohnt der Abschluss einer zusätzlichen Autoversicherung im Ausland.
Wichtige Gründe für eine Autoversicherung im Ausland
Wer mit dem eigenen Fahrzeug oder einem Mietwagen zu einem Auslandsurlaub aufbricht, sollte zusätzlich zur bestehenden Autoversicherung einen Schutzvertrag für Eventualitäten außerhalb Deutschlands abschließen. Dies schützt davor, im Schadensfall auf Reparaturkosten sitzenzubleiben. Auch die Abwicklung eines Unfallschadens kann vielfach über die eigene Versicherung mit Sitz in Deutschland unkompliziert geregelt werden. Sprachliche Hürden oder gesetzliche Missverständnisse sind hierbei für den Versicherungsnehmer ausgeschlossen.
Die Deckungssummen für Fahrzeugschäden sind in jedem Land anders geregelt. In vielen Ländern gelten niedrigere Deckungssummen in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Dadurch kann ein Nachteil bei einer nötigen Schadensregulierung für einen Versicherungsnehmer aus Deutschland entstehen. Besser, als sich auf die hoffentlich ausreichende Versicherung eines potenziellen Unfallgegners zu verlassen, ist der Abschluss einer Auslandsschadensschutz-Versicherung für Fahrten ins Ausland.
Versicherungsbestandteile für umfassenden Versicherungsschutz
1. Kfz-Haftpflichtversicherung
Die bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung genügt voll und ganz für die Regulierung von Fremdschäden in Ländern der EU sowie außereuropäischen, aber der EU angehörenden Ländern. Der Versicherer gibt für Auslandsreisen eine grüne Karte mit, welche eine Schadensabwicklung erleichtert.
2. Auslandsschadensschutz-Versicherung
Nicht in jedem Fall ist es nötig, diesen Extraschutz abzuschließen. Einige Versicherungsgesellschaften decken mit der in Deutschland geltenden Kfz-Haftpflichtversicherung auch diese Eventualität in den meisten Ländern der EU ab. Empfehlenswert ist es, rechtzeitig vor einer geplanten Reise im Vertrag nachzuschauen, ob das Zielland dabei ist. Ansonsten ist der Zusatzbeitrag deutlich günstiger als ein möglicherweise nicht abgedeckter Eigenschaden am Fahrzeug, vor allem ein eventuell nötiges Ersatzfahrzeug.
3. Kaskoversicherung unbedingt prüfen und eventuell aufstocken
Eine Vollkaskoversicherung beinhaltet Schadensregulierungen in vielen Ländern, jedoch nicht bei jedem Versicherer. Wichtig ist neben der Gültigkeit des Kaskoschutzes auch ein Diebstahlschutz. Im Zweifelsfall ist auch hier ein Aufstocken günstiger als ein möglicher teurer, nichtgedeckter Schaden.
4. Verkehrsrechtsschutz spart Zeit und Nerven
Kommt es im Ausland zum Streit mit einem Unfallgegner, dann lohnt der rechtzeitige Abschluss einer Verkehrsrechtsschutz-Versicherung. Diese übernimmt es, bestehende Ersatzansprüche rechtlich im Unfallland durchzusetzen. Dies gilt bei vielen Versicherern jedoch nur für Privatreisende, nicht für Dienstreisen ins Ausland und nicht für mehrmonatige Auslandsaufenthalte.
5. Pannenhilfe als Ergänzung der Autoversicherung
Diese Extraversicherung ist dann lohnenswert, wenn noch keine Mitgliedschaft in einem Automobilclub besteht. Besteht diese, sollte dennoch vor der Reise genau gefragt werden, ob Pannenhilfe in genau diesem Zielland mit enthalten ist.
Fazit
Mögliche Unfallschäden in den meisten Ländern der EU und einigen – geographisch abgelegenen – EU-Ländern sind über die bestehende Versicherung abgedeckt. Doch bestimmte Schadensformen können von der Versicherung des Unfallgegners zu gering gedeckt sein. Solche Lücken füllen verschiedene Autoversicherung im Ausland auf.