Autoversicherung übertragen und günstigere Beiträge zahlen

Verwandte und Partner in einer häuslichen Gemeinschaft können einander die bisher erworbenen Schadensfreiheitsprozente ihrer Autoversicherung übertragen. Das kann sich vor allem für eine Erstversicherung von Fahranfängern lohnen oder für Fahrer, die längere Zeit keine eigene Versicherung abgeschlossen haben. Doch für die Übertragung gelten einige Regeln, die es vor einem Übertragungsantrag zu prüfen gilt.

Schadensfreiheitsprozente mit einer Autoversicherung übertragen

Fahranfänger mit einer Erstversicherung zahlen hohe Versicherungsbeiträge bei allen Versicherungsunternehmen. Mit jedem schadensfreien Versicherungsjahr – unabhängig von der jeweiligen Versicherung – sinken diese Beiträge um festgelegte Schadensfreiheitsrabatte. Ein routinierter Fahrer mit einer bereits sehr niedrigen Schadensfreiheitsklasse kann seine Prozente an einen anderen Versicherungsnehmer unter gewissen Voraussetzungen übergeben. Dadurch verzichtet er auf die eigenen Boni, und ein anderer Fahrzeughalter wird günstiger eingestuft.

Wer beispielsweise als Fahranfänger erstmalig eine Autoversicherung abschließt, würde bei SF M (schlechteste und teuerste Schadensfreiheitsklasse) 245 % des für die jeweilige Leistung geltenden Versicherungssatzes bezahlen. Die beste Klasse liegt bei SF 31 bis SF 35/36 und führt zu Beitragsprozenten von gerade einmal 20 % des sonst fälligen Versicherungsbeitrags. Durch Übertragung dieser Prozente kann also ein Versicherungseinsteiger kräftig Beiträge sparen. Allerdings können die Schadensfreiheitsprozente nicht beliebig übertragen werden.

Bedingungen, unter denen eine Übertragung der Schadensfreiheitsprozente möglich ist

1. Nur enge Familienmitglieder, Partner einer Lebensgemeinschaft, Mitglieder ein und derselben häuslichen Gemeinschaft und in Ausnahmefälle der Arbeitgeber können die Prozente der Autoversicherung übertragen.

2. Nur so viele Rabattprozente sind übertragbar, wie der Übernehmende seit Besitz seines eigenen Führerscheins erzielt hätte. Diejenigen Prozente, welche nicht übertragbar sind, verfallen.

3. Die SF-Klassen des Übertragenden gehen vollständig auf den Übernehmenden über. Der Übertragende verliert dadurch alle bisher erworbenen Prozente vollständig. Eine Rückübertragung der Prozente ist nur bei Firmenfahrzeugen und zwischen Ehepartnern möglich.

4. Der gebende und der nehmende Vertragspartner müssen glaubhaft nachweisen, dass der Übernehmende bereits VOR Erhalt der SF-Prozente Fahrzeugführer beim Fahrzeug des Übertragenden war.

So werden Schadensfreiheitsrabatte abgetreten

Es ist nötig, einen Antrag zu stellen, wenn die Prozente der Versicherung übertragen werden sollen. Dazu muss das entsprechende Formular:

  • Daten zu Versicherungsvertrag und versichertem Fahrzeug
  • das Einverständnis des Übertragenden mit der Anspruchsaufgabe
  • die Glaubhaftmachung des genauen Verhältnisses zwischen den Versicherten
  • den Nutzungsnachweis des Fahrzeugs und eine Führerscheinkopie des Übernehmenden sowie
  • die Unterschrift beider Parteien zur Bestätigung der gemachten Angaben

enthalten. Nach Einreichen dieses Antrags prüft das Versicherungsunternehmen die Übertragungsvoraussetzungen und berechnet den künftig fälligen Beitrag neu.

Ausschlusskriterien für das Übertragen der Autoversicherung

Welcher Zeitraum für den Verfall erworbener Schadensfreiheitsprozente gilt, darin unterscheiden sich die Festlegungen der einzelnen Versicherungsgesellschaften. Ein guter Durchschnitt ist dies:

  • Innerhalb von sechs Monaten ohne Versicherung bleiben die Prozente bis zum nächsten Versicherungsjahr auf gleicher Stufe erhalten
  • Innerhalb von einem Jahr bleiben die Prozente erhalten, und es erfolgt im kommenden Versicherungsjahr keine Höherstufung
  • Innerhalb von sieben Jahren kann eine Rückstufung auf das Prozentniveau eines Fahranfängers erfolgen (SF ½) oder jährlich eine Rückstufung um eine Schadensfreiheitsklasse oder ohne jegliche Veränderung erfolgen
  • Sind sieben Jahre ohne Versicherung verstrichen, erfolgt generell eine Rückstufung zu SF ½

Übrigens gelten diese Richtwerte auch dann, wenn ein Versicherungsnehmer die Prozentpunkte von einem verstorbenen, nahen Verwandten binnen 12 Monaten übernimmt.

Fazit

Unter gewissen Voraussetzungen können die bislang durch unfallfreies Fahren und langjährige Versicherung erworbenen Schadensfreiheitspunkte der Autoversicherung übertragen werden. Wie lange und in welchem Umfang dies möglich ist, unterscheidet sich zwischen den Versicherungsgesellschaften. Doch es gibt Mittelwerte, die als Richtlinie beim Vergleich der Autoversicherungen genutzt werden können.