Autoversicherung wechseln – Fristgerecht, vorteilhaft und günstig
Zum Ende eines Versicherungsjahres und aus anderen Gründen kann es sich deutlich lohnen, die Autoversicherung zu wechseln. Wann und für wen das vorteilhaft ist, hängt von den Erwartungen des Versicherungsnehmers, äußeren und persönlichen Umständen sowie dem Service der verschiedenen Versicherungen ab.
Inhaltsverzeichnis
Wann ist es sinnvoll, die Autoversicherung zu wechseln?
Unzufriedenheit beim Versicherungsnehmer entsteht immer dann, wenn die Beiträge erhöht werden, sich am Service jedoch nichts zugunsten der aktuellen Kfz-Versicherung ändert. Die Frage nach dem optimalen Zeitpunkt für einen Wechsel lässt sich nach diesen Kriterien beantworten:
- Handelt es sich bei der Beitragserhöhung um die übliche jährliche Erhöhung, oder wird dies vom Versicherer mit „besonderen Umständen“ begründet?
- Hat sich der bezahlte Tarif verschlechtert, oder wird dieser Tarif plötzlich vom Versicherer teurer angeboten?
- Haben sich die Versicherungsbedingungen von Seiten des Versicherungsnehmers verändert, und würde deshalb der Beitrag bei der aktuellen Kfz-Versicherung steigen?
Auch dann, wenn ein Versicherungsnehmer ohne besondere Umstände eine bessere Versicherungsleistung wünscht und diese bei einem anderen Anbieter günstiger ist, lohnt ein Wechsel. Doch es gilt, um Nachteile zu vermeiden, die Regel: „Erst einen neuen Versicherungsvertrag abschließen, dann den alten Vertrag kündigen.“ Überschneidungen bei der Bezahlung gibt es hierbei nicht. Die neuen Versicherer kümmern sich in der Regel selbst um alles für eine pünktliche Kündigung und einen nahtlosen Übergang in den neuen Versicherungsschutz nach einem Wechsel.
Gründe für einen Wechsel zu einem anderen Kfz-Versicherer
Wer die Autoversicherung wechseln möchte, sollte dabei gut kalkulieren. Einige Kündigungsgründe ergeben sich aus einem für den Versicherungsnehmer ungünstigen Verhalten des Versicherers, andere durch Veränderungen in den Versicherungsbedingungen von Seiten des Versicherten.
1. Der Versicherungsanbieter erhöht die Beiträge und passt seine Tarife an, ohne dass ein Verschulden des Versicherungsnehmers vorliegt
Hier ist ein Wechsel zu einem anderen Versicherer zum Ablauf des regulären Versicherungsjahres möglich.
2. Der Versicherungsnehmer kauft ein neues Fahrzeug
In diesem Fall erlischt der alte Versicherungsvertrag mit dem Abmelden des Altfahrzeuges. Ist dies ein Zeitpunkt innerhalb des Versicherungsjahres, wird ein zu viel bezahlter Versicherungsbeitrag zurückerstattet. Für die Versicherung des neuen Fahrzeugs besteht keine Pflicht, beim bisherigen Versicherer zu bleiben.
3. Der Versicherer muss nach einem Schadensfall mit einer Beitragserhöhung rechnen
Hier kann innerhalb eines Monats nach der Entscheidung des Versicherers über die Schadensregulierung die Autoversicherung gewechselt werden.
Ablauf des Versicherungswechsels
Vor einem geplanten Versicherungswechsel sollte der Versicherungsnehmer so viele wie möglich Angebote für eine Autoversicherung vergleichen. Dafür stehen im Internet Vergleichsportale und verschiedene Automobilclubs, auch einige Online-Fahrzeugmärkte, zur Verfügung. Ein wichtiges Argument zum Wechseln kann der Preis sein. Doch erst der Onlinevergleich zeigt, ob darin auch wirklich aller Service enthalten ist, der für den Versicherungsnehmer nötig und von ihm gewünscht ist.
Im nächsten Schritt gilt es, den bestehenden Versicherungsvertrag fristgerecht und formal gültig zu kündigen. Im jeweiligen Vertrag ist geregelt, wann und wie ein solches Schreiben dem Versicherer zugehen muss:
- Soll es sicher sein, ist der Postweg (per Einschreiben mit Rückschein) die klassische und rechtlich sattelfeste Variante
- Wer auf den buchstäblich „letzten Drücker“ seine Autoversicherung wechseln möchte, sollte das Kündigungsschreiben per Fax schicken, um notfalls das Eingangsdatum per Sendenachweis einzuhalten und auch nachweisen zu können
- In seltenen Fällen erkennen Versicherungsunternehmen auch den fristgerechten Eingang einer E-Mail an. Jedoch sollte parallel dazu wenigstens noch ein Fax versendet werden, um späteren Nachteilen einer behaupteten Fristversäumnis vorzubeugen
Die Mehrzahl der Versicherer bietet bei einer Anfrage an, die fristgerechte Kündigung zu übernehmen. Zusätzlich erhält der Interessent sofort bei einem gewünschten Wechsel vom neuen Versicherer einen vorläufigen Kfz-Haftpflichtschutz per Doppelkarte. Nach Antragsprüfung werden die Vertragsunterlagen auf dem Postweg zugesandt, und der Wechsel ist rechtlich einwandfrei vollzogen.
Vorteile
Der Hauptvorteil beim Wechsel der Kfz-Versicherung ist eine mögliche Beitragsersparnis. So zeigen sich bei gleichen Leistungen im Versicherungsvergleich Preisdifferenzen von mehreren hundert Euro. Allerdings lohnt ein Blick in das Kleingedruckte bei jedem Serviceangebot. Denn häufig gibt es für einen Dienst Bedingungen, die bei Nichteinhaltung durch den Versicherungsnehmer eine Beitragserhöhung nach sich ziehen können. Auch nach einem Umzug sollte vor einem Wechsel geprüft werden, ob die neue Wohnregion in einer gleich günstigen Schadensfreiheitsklasse eingestuft ist. Denn selbst der günstigste Tarif kann in einigen Regionen gleich teuer oder teurer als am vorherigen Wohnort sein.
Schadensregulierungen, die von der bisherigen Versicherungen vorgenommen wurden, zählen bei einem Neuabschluss nicht. Dies kann sich positiv auf den neuen Beitragssatz auswirken. Um mangelnde Beratung bei einem Onlinewechsel braucht sich kein Versicherungsnehmer zu sorgen. Denn die angeschriebenen Versicherungsunternehmen beraten bei Interesse jeden Kunden wie zu klassischen Zeiten persönlich. Dies ermöglicht noch individuellere Absprachen und schließlich die Entscheidung – ohne Vorkosten – für den jeweils günstigsten Tarif.
Dies ist vor einem geplanten Wechsel zu beachten
1. Reguläre Kündigung und Sonderkündigung
Die reguläre Kündigungsfrist liegt meist bei einem Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres. Fristgerecht gekündigt ist nur bei rechtzeitigem und nachgewiesenem Eingang des Kündigungsschreibens beim Versicherer. Ein Sonderkündigungsrecht liegt bei Beitragserhöhungen ohne Erweiterung der Serviceleistungen zu, sofern kein Verschulden des Versicherungsnehmers als Grund dafür erkennbar ist. Die Kündigung ist hier einen Monat vor Inkrafttreten der Beitragserhöhung nötig.
2. Wechsel des Fahrzeugs
Ein Neuwagen kann bei beliebigen Anbietern versichert werden. Es gibt hierfür nur die Notwendigkeit zu beachten, dass jedes Fahrzeug sofort beim Führen im Straßenverkehr versichert sein muss (vor Eingang der Versicherungsunterlagen mit Doppelkarte). Ein Gebrauchtwagen bringt in der Regel eine noch gültige Vorversicherung mit. Doch eine Bindung an diese besteht für den Käufer nicht, somit auch keine einzuhaltende Kündigungsfrist.
Fazit
Wer seine Autoversicherung wechseln möchte, braucht dafür fast immer Gründe (außer bei Sonderkündigung). Durch einen umfassenden Onlinevergleich kann dies in vielen Fällen erhebliche finanzielle Vorteile für den Versicherungsnehmer bedeuten. Wichtig ist, dass auch ein günstiger Tarif alle gewünschten und nötigen Serviceleistungen enthält.