Autoversicherung für Youngtimer – Schutz für alltägliche Kultmodelle

Damit aus Ihrem Lieblingsfahrzeug eines Tages ein gefragter und sehenswerter Oldtimer wird, ist schon vorher viel Pflege nötig. Ab einem Alter von 20 Jahren ab Werk bieten Ihnen für gut gepflegte Kultmodelle verschiedene Anbieter eine spezielle Autoversicherung für Youngtimer an. Diese unterscheidet sich nur geringfügig von einer normalen Kfz-Versicherung. Unterschiedlich sind die möglichen Zusatzbausteine, die Ihren mittelalten Wagen dem historischen Wert entsprechend schützen.

Finden Sie beim Vergleich verschiedener Versicherungsanbieter bessere Konditionen als bei Ihrem derzeitigen Versicherer, dann dürfen Sie zum regulären Jahreszeitpunkt, unter Umständen auch per Sonderkündigung, Ihre laufende Autoversicherung kündigen und eine spezielle Youngtimer-Versicherung abschließen.

Autoversicherung für Youngtimer – diese Kriterien müssen erfüllt sein

Ein Youngtimer ist für seine Besitzer das Herzstück der Fahrfreude. Für Gutachter, Oldtimer-Fans und Versicherungsanbieter ist es dagegen ein fast ganz normales Fahrzeug, womit es auch fast normale Kriterien hinsichtlich der Verkehrstauglichkeit erfüllen muss. Diese Automobile gelten als Youngtimer:

  • Das Fahrzeug ist noch keine 30 Jahre alt, aber schon älter als 20 Jahre
  • Sie nutzen das Automobil neben einem jüngeren Erstwagen als fahrtüchtigen Zweitwagen
  • Der Gebrauchszustand des Youngtimers ist laut Wertgutachten mit Eins bis Drei eingestuft worden
  • Sie fahren mit Ihrem Youngtimer pro Jahr nicht mehr als 10.000 Kilometer

Sind diese vier Kriterien erfüllt, dann bieten viele Versicherer eine spezielle Autoversicherung für Youngtimer an. Diese enthält Zusatzbausteine mit veränderten Deckungssummen und eventuell zeitlich begrenzten Beitragsregelungen, je nach Absprache auch mit Restaurierungs- und Ausstellungs-Extras sowie dem Angebot einer Ruheversicherung. Der Gesamtbeitrag für eine Youngtimer-Versicherung liegt in der Regel (ohne Zusatzbausteine) nicht besonders gravierend, aber etwas unter den Beiträgen der normalen Kfz-Versicherung.

Spezielle Youngtimer-Versicherungsangebote

Grundsätzlich gliedert sich der Versicherungsschutz für Youngtimer ebenso wie für ein normales, junges Automobil. Er besteht aus einer Kfz-Haftpflichtversicherung, einer Teilkasko- oder Vollkasko-Versicherung. Ein wesentlicher Unterschied besteht bei der Kaskovariante, und zwar speziell bei der Deckungssumme. Wer seinen Youngtimer nämlich markt- und straßentauglich pflegt und so den Originalzustand für geschätzte weitere Fahrjahre erhält, wird dafür bei der KFZ-Versicherung belohnt.

Je nach Anbieter wird es so möglich, im Schadensfall außer dem meist recht niedrigen Marktwert (Restwert nach Liste) eines Modells dessen tatsächlichen Fahrzeugwert (Sammler- und Liebhaberwert nach Markttrend) ersetzt zu bekommen. Der Mehrbeitrag dafür ist meist so niedrig, dass sich ein solcher Spezialabschluss gut in das sonstige Kfz-Versicherungspaket einbauen lässt. Wer seinen Youngtimer zu Ausstellungen benutzen möchte oder ihn restauriert, kann hierfür spezielle Angebote in Anspruch nehmen.

Wichtig ist immer, dass sich der spezielle Zweck auch tatsächlich nachweisen lässt. Ein spezielles Versicherungsangebot für Youngtimer ist auch die Ruheversicherung für den Fall, dass das Automobil gerade nicht zugelassen ist. Voraussetzung für den vollen Versicherungsschutz ist hierbei stets, dass das Fahrzeug in einem abgeschlossenen Raum (Garage oder Carport auf einem verschließbaren Grundstück) abgestellt wird.

Zweitwagenregelung bei der KFZ-Versicherung für Youngtimer

Soll ein Liebhabermodell als Youngtimer versichert werden, dann dürfen Sie es nur als Zweitwagen und nur mit entsprechend niedriger, jährlicher Kilometerleistung benutzen. Dass dies eingehalten ist, erkennt Ihr Versicherungsanbieter daran, dass Sie bei ihm schon einen Erstwagen mit höherer Kilometerleistung und in der Regel deutlich jüngerem Baujahr versichern. Allerdings lohnt hier der Vergleich zwischen mehreren Versicherungsgesellschaften.

Denn nicht jeder Anbieter verlangt, dass beide Fahrzeuge bei ihm versichert sind. Sinnvoll für die Zweitwagenregelung ist es außerdem, ein Wertgutachten als Bestätigung des Gebrauchszustandes und der Einstufung als Youngtimer vor dem gewünschten Versicherungsabschluss vorzulegen. Alle darüber hinaus angebotenen Versicherungsleistungen sind im Kfz-Bereich identisch mit jenen Regelungen für gebrauchte Alltags- und Neufahrzeuge.

Sie können eine Teilkasko-Versicherung mit unterschiedlich hoher Selbstbeteiligung wählen, und die Kfz-Haftpflichtversicherung wird wie üblich nach Hubraum, Modell, regionaler Schadensfreiheitsklasse und weiteren Kriterien berechnet. Auch steuerlich ist ein Youngtimer nur so günstig wie seine technischen Werte.

Vergleichsmöglichkeiten bei den Versicherungskonditionen

Bevor Sie Ihre bestehende Autoversicherung kündigen, vergleichen Sie besser die Konditionen mit anderen Anbietern. Möglicherweise können Sie beim derzeitigen Anbieter die laufende Versicherung bei geringfügigen Beitragsänderungen in eine Autoversicherung für Youngtimer umwandeln. Möglich ist es aber auch, dass Ihr Anbieter dafür sehr deutliche Beitragserhöhungen verlangen möchte. Generell haben Sie stets ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Versicherungsgesellschaft Beiträge erhöht.

Spätestens zum normalen Kündigungstermin Ihres laufenden Versicherungsjahres können Sie ganz normal kündigen. Dies kann den Vorteil haben, dass Sie bei einem anderen Anbieter von vornherein gute Konditionen für eine Youngtimer-Versicherung finden, möglicherweise, weil dieser ein solch spezielles Paket erst seit kurzem anbietet.